Damit Sie auch später lächeln können – Zahnzusatzversicherung
Gemäß einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes wird die Zahnzusatzversicherung für Frauen bis Ende des Jahres 2012 günstiger. Anders gesagt: Frauen werden in der Beitragsberechnung für ihre Tarife für eine Zahnzusatzversicherung nicht mehr – wie bisher – aufgrund ihrer Geschlechterzugehörigkeit diskriminiert.
Auch die Zahnarztversicherung passt sich der Gleichberechtigung an
Jede Versicherung muss ab spätestens Anfang 2013 Tarife anbieten, die nicht berücksichtigen, ob der Versicherungsnehmer eine Frau oder ein Mann ist. So wird gerade auch bei der praktischen Zahnzusatzversicherung einer willkürlichen Übervorteilung von Frauen entschieden Einhalt geboten. Eine Differenzierung nach Geschlechtern entsprach bisher nicht den Grundsätzen der Gleichberechtigung und war nur für die Versicherungsunternehmer selbst von Interesse, die auch weiterhin versuchen, im Sinne der eigenen Gewinnerwirtschaftung Beiträge zu definieren und ihre AGB festzulegen. Man kann nur hoffen, dass sich dieses EU-Urteil im Sinne der Versicherungswirtschaft auch langfristig in der Lohnberechnung niederschlägt, bei der Frauen immer noch ohne schlüssige Begründung weniger Anspruch auf monatliches Gehalt bei der Arbeit haben als es bei Männern der Fall ist.
Bisherige Tarifberechnungen geschahen im Interesse der Dienstleister
Bisher die Berechnung für Krankenversicherungstarife generell ungerecht gehalten. Ein hohes Lebensalter hängt einerseits davon ab, ob man genetisch hierfür vorgeprägt ist oder nicht – andererseits geht es um einen gesunden und sportlichen Lebenswandel. Das Geschlecht selbst spielt hier nur eine untergeordnete bis keine Rolle – schon gar nicht bei einer Zahnzusatzversicherung. Frauen lassen sich generell nicht öfter beim Zahnarzt zur Vorsorge untersuchen als Männer (wenn überhaupt); die Menge an Angstpatienten wird üblicherweise nicht von Geschlecht zu Geschlecht gewichtet, sondern man unterscheidet hier das Kindes- vom Erwachsenenalter. Generell wird ab 2013 der Abschluß einer Zahnarztversicherung für Frauen attraktiver; dies kann und sollte zu einem Anstieg der abgeschlossenen Verträge ab diesem Datum führen (natürlich stets im Unisex-Tarif). Für Männer bleibt alles gleich; die Benachteiligten waren an dieser Stelle die Frauen.
Die Zahnzusatzversicherung: Empfehlenswert für jedes Alter
Auf der einen Seite ergibt sich natürlich der Rat für Frauen, bis 2013 zu warten, bevor sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen – weil dann merkliche Vergünstigungen zu spüren sind. Auf der anderen Seite sollte diese Zeit genutzt werden, um sich ausführlich (über die Verbraucherzentralen oder Testberichte) mit den Preisunterschieden von Zahnzusatzversicherern vertraut zu machen. Denn: Die Idee einer Zahnzusatzversicherung ist generell mehr als gut. Der gesetzlich versicherte Kassenpatient bekommt schon seit langem eine angemessene Zahnarztbehandlung nicht mehr erstattet; höchstens 60 Prozent der Zahnarztrechnung und dies nicht einmal in allen Fällen wird dem Versicherungsnehmer zugebilligt. Bei der Mehrheit der Zahnzusatzversicherungen ist an dieser Stelle von bis zu 90 Prozent die Rede – in Einzelfällen durchaus mehr.
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